Leider kommt es zu Verzögerungen bei der Produktion der Fahrkarten (Chipkarten) für die Fahrschüler im neuen Schuljahr durch einen externen Dienstleister. Die Fahrkarten werden voraussichtlich erst im Verlaufe der zweiten Schulwoche (09.09.-13.09.2024) verfügbar sein und können nicht wie geplant zum Schulbeginn ausgegeben werden. Betroffen hiervon sind Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Kostenübernahme in der Schülerbeförderung.
Die Verkehrsunternehmen sind über diesen Sachverhalt informiert und werden betreffende Schülerinnen und Schüler bis auf Weiteres auch ohne Fahrschein oder mit der Schülerfahrkarte aus dem vergangenen Schuljahr befördern. Neuen Schülerinnen und Schülern, die ein aktuelles Bewilligungsschreiben vom Träger der Schülerbeförderung erhalten haben, wird empfohlen, dieses mitzuführen und im Bedarfsfall vorzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass diese Kulanzregelung lediglich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch gilt.